Testpflicht nach den Osterferien
Nach den Osterferien führen alle Schülerinnen und Schüler, die im Präsenzunterricht beschult werden oder an der Notbetreuung teilnehmen, die Selbsttests in der Regel zweimal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause durch, sofern ausreichend Testkits durch das Logistikzentrum Niedersachsen geliefert werden können. Dazu werden sie gemäß Landesverordnung verpflichtet.
Verpflichtende Tests zu Hause sind aus rechtlichen Gründen verknüpft mit der Aufhebung der Präsenzpflicht in allen Schuljahrgängen. Eltern haben damit die Möglichkeit, Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, wenn Sie keine Testung vornehmen wollen.
Die genauen Regelungen an der Realschule Goldene Aue zum Ablauf werden per Mail verschickt.
Folgende Dokumente hat das Kultusministerium hierzu herausgegeben: