Anmeldungen 5. Klassen

Bald finden wieder die Anmeldungen für die neuen 5. Klassen statt.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen unserer Schule rund um das Thema Corona.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums Schule in Corona-Zeiten sowie auf der FAQ-Seite.

Aktuell gibt es nur noch wenige Einschränkungen bzw. Vorschriften.

Maskenpflicht

Es gibt keine Maskenpflicht mehr in der Schule.

Das freiwillige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb des Schulgebäudes kann natürlich noch weiterhin erfolgen.

Besucher

Zur Zeit gibt es keine Einschränkungen für Besucher*innen des Schulzentrums. Wie immer müssen sich Besucher im Sekretariat anmelden.

Selbsttests

Es werden weiterhin bis Ende des Jahres 2023 Testkits für freiwillige Testungen angeboten, solange der vorhandene Vorrat noch reicht.

Hierzu gibt es einige Informationen:

Information zur Anwendung der Selbsttests

Informationsvideo von Zeit-Online auf Youtube: So funktioniert der Corona-Selbsttest / Anleitung für zu Hause

Video vom Landkreis Goslar: Wir probieren den Corona-Schnelltest aus

Jeder Lernende kann sich bei dem Schulassistenten Hr. Schlüter drei Selbsttests pro Woche abholen.

Absonderung bei Infektionsfall

Mit dem 1. Februar 2023 entfällt die Isolationspflicht bei einer Infektion. Das bedeutet, dass eine fünftägige Isolation sowie ein PCR-Test im Falle eines positiven Selbsttests nicht mehr zwingend vorgeschrieben sind. Wir empfehlen aber, sich auch in Zukunft bei auftretenden Symptomen zu testen und zu Hause zu bleiben sowie die Kontakte zu reduzieren, wenn der Test positiv ist.

Hygiene + Lüften

Die Einhaltung von Basismaßnahmen zur Hygiene hilft, die Übertragung von Corona und auch anderen Infektionskrankheiten, gerade in der Erkältungszeit, deutlich zu reduzieren.

Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz. Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 – also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.

Sofortausstattungsprogramm

Alle Schülerinnen und Schüler, die über kein geeignetes digitales Endgerät für das Distanzlernen verfügen, können für Zeiten des Distanzlernens von der Schule ein Tablet geliehen bekommen, so lange Geräte verfügbar sind. Hierzu muss der folgende Antrag augerfüllt und in der Schule abgegeben werden.

Antrag Ausleihe Mobiles Endgerät RSGA

Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall

Es gibt keine Befreiungen von der Präsenzpflicht mehr.

Aktuelle Posts zu Corona

Neue Corona- und Pausenregelungen

Neue Corona- und Pausenregelungen

Seit Anfang April gelten nur noch sehr wenig Corona-Einschränkungen für Schulen. Deshalb haben wir unsere schulischen Regelungen angepasst. Hier gibt es sie zum Download: 202204_Änderungen der Pausen- und Coronaregelungen

In der Zeit vom 20.-29.04.2022 müssen sich noch alle vor Unterrichtsbeginn zu Hause testen, ab Mai werden Selbsttests für freiwilliges Testen bereitgestellt.

Schulbeginn nach den Weihnachtsferien am Montag, 10.01.2022

Schulbeginn nach den Weihnachtsferien

Am Montag, den 10. Januar 2022, wird wie angekündigt und bereits vor den Ferien kommuniziert gestartet: Im Präsenzbetrieb mit täglichen Testungen zunächst in der ersten Schulwoche.

Für Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft und nicht genesen sind, sind diese Testungen verpflichtend, allen anderen wird es ausdrücklich empfohlen.

Neu ist, dass nun auch die jüngeren Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren medizinische Masken tragen müssen.

Befreiung von der Präsenzpflicht

Befreiung von der Präsenzpflicht vor den Weihnachtsferien

Nach der Entscheidung des Kultusministeriums bleibt es dabei, dass die Weihnachtsferien in diesem Jahr am 23.12.2021 beginnen.

Es wird aber angeboten, dass Eltern ihre Kinder in der Zeit vom 20.-22.12.2021 vom Präsenzunterricht befreien lassen können.

In dieser Zeit muss das Kind den Unterrichtsstoff dieser drei Tage zu Hause selbstständig erarbeiten, Distanzlernangebote finden nicht statt. Die Abmeldung vom Präsenzunterricht gilt nur für den kompletten Zeitraum, sie kann formlos erfolgen oder über dieses Formular.

Aus organisatorischen Gründen muss dieser Antrag bis spätestens Mittwoch, 15.12.2021 in der Schule vorliegen.

 

Unterricht und Corona ab dem 31.05.2021

Unterricht und Corona ab dem 31.05.2021

Am 21.05.2021 wurde eine neue Corona-Verordnung erlassen. Hiernach wird ab dem 31.05.2021 der Schulbetrieb bei einer Inzidenz

  • unter 50 im Szanario A durchgeführt,
  • zwischen 50 und 165 in Szenario B und
  • über 165 für die Jahrgänge 5-9 im Szenario C, für Jahrgang 10 im Szenario B.

Das bedeutet, dass wir ab Montag, den 31.05.2021 in das Szenario A wechseln (Eingeschränkter Regelbetrieb). Hierbei gehen wieder alle Schülerinnen und Schüler der A- und B-Gruppen gemeinsam zur Schule.

Die übrigen Hygienemaßnahmen, wie z.B. die Test- und Maskenpflicht, bleiben weiterhin bestehen.

Testpflicht nach den Osterferien

Testpflicht nach den Osterferien

Nach den Osterferien führen alle Schülerinnen und Schüler, die im Präsenzunterricht beschult werden oder an der Notbetreuung teilnehmen, die Selbsttests in der Regel zweimal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause durch, sofern ausreichend Testkits durch das Logistikzentrum Niedersachsen geliefert werden können. Dazu werden sie gemäß Landesverordnung verpflichtet.

Verpflichtende Tests zu Hause sind aus rechtlichen Gründen verknüpft mit der Aufhebung der Präsenzpflicht in allen Schuljahrgängen. Eltern haben damit die Möglichkeit, Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, wenn Sie keine Testung vornehmen wollen.

Die genauen Regelungen an der Realschule Goldene Aue zum Ablauf werden per Mail verschickt.

Folgende Dokumente hat das Kultusministerium hierzu herausgegeben:

Elternbrief Selbsttests

Schülerbrief Selbsttests

Elterninfo zur Testpflicht

Formular Befreiung von der Präsenzpflicht

Unterricht und Corona nach den Osterferien (ab 12.04.2021)

Unterricht und Corona nach den Osterferien (ab 12.04.2021)

Nach den Osterferien wird der Unterricht voraussichtlich im Wechselmodell (Szenario B) fortgeführt. Sollte der Inzidenzwert für mehrere Tage über 100 steigen, würde der Schulbetrieb wieder für die Jahrgänge 5-9 in das Distanzlernen wechseln, Jahrgang 10 verbliebe im Wechselmodell. Diese Änderung würde entsprechend bekannt gegeben.

Die geteilten Klassen gehen nach folgendem Schema zur Schule:

12.-16.04.2021 Gruppe A
19.-23.4.2021 Gruppe B
26.-30.04.2021 Gruppe A
03.-07.05.2021 Gruppe B

Dier Rhythmus wird weiter fortgesetzt.

Information der Schulleiterin Frau Schober zu den Corona-Selbsttests

Information der Schulleiterin Frau Schober zu den Corona-Selbsttests

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Ich möchte Sie sehr bitten, sich an diesen Testungen zu beteiligen, denn nur so ist es möglich, Infektionsketten zu unterbrechen. Ganz wichtig ist dabei der Gedanke, dass diese Testungen dazu beitragen, Schulen offen halten zu können. Bei den aktuell stark ansteigenden Zahlen sind diese Tests alternativlos, verschiedene Modellrechnungen zeigen, dass die Schulen bei weiter explodierenden Zahlen wieder geschlossen werden müssen. Das gilt es zu verhindern, denn wir wollen Ihre Kinder hier im Präsenzunterricht in unserer Schule haben und dazu sind diese Tests ein ganz wichtiger Beitrag.

Daher also ein dringender Appell an Sie und Ihr Kind: Bitte nehmen Sie / nehmt an diesen Tests teil!!

Ein erster Test ist für kommenden Freitag, den 26.3.21 angedacht und zwar in der 1.Stunde, für die Schüler, die in der 1. Stunde keinen Unterricht haben, in der 2. Stunde. Für die Klasse 10a, die am Freitag mit wechselnden Gruppen in der 1. und 2. Stunde eine Klassenarbeit schreibt, wird es noch eine Sonderregelung geben.

Nach den Ferien gehen die Testungen weiter (Dienstag, 13.4.21), dann werden auch die Schüler*innen, die diese Woche nicht im Präsenzunterricht sind, ein Testangebot erhalten.

Bitte füllen Sie die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Corona-Selbsttests aus. Wenn Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, soll zunächst auch eine handschriftliche Erklärung ausreichen, wir reichen dann eine Erklärung in Papierformat nach.

Bitte denken Sie auch daran, dass Sie im Falle einer positiven Testung Ihr Kind zeitnah abholen müssen. Die Lehrkräfte werden im Laufe dieser Woche mit Ihren Kindern sprechen, sie gezielt aufklären und alle Fragen, Probleme und Sorgen besprechen.

Beantragung Mobiles Endgerät für das Distanzlernen

iPads für das Distanzlernen ausleihen

Die Corona-Pandemie dauert noch weiter an und auch das Distanzlernen wird uns noch weiter beschäftigen.

Deshlab besteht noch immer die Möglichkeit, ein mobiles Endgerät für das Distanzlernen zu leihen, falls keines zu Hause zur Verfügung steht.

Hierfür einfach diesen Antrag ausgefüllt im Sekretrariat als Original abgeben. Alle weiteren Infos gibt es dann per Mail.

Unterricht und Corona vom 08.-26.03.2021

Schule und Corona 08.-26.03.2021

Für den März gelten folgende Regelungen für den Schulbesuch:

Allgemein:

Ab 08.03.2021:

  • Maskenpflicht im Unterricht
  • keine Befreiung von der Präsenzpflicht, außer aus gesundheitlichen Gründen

Schulbesuch:

Ab 08.03.2021

  • Jahrgang 5-9: Szenario C (Distanzlernen)
  • Jahrgang 10: Szenario B, Gruppe B (Wechselmodell)

Ab 15.03.2021

  • Jahrgang 5, 6, 7 und 10: Szenario B (Wechselmodell)
  • Jahrgang 8, 9: Szenario C: (Distanzlernen)

Ab 22.03.2021

  • Alle Jahrgänge: Szenario B (Wechselmodell)